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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/05/24 90/16/0035 3Stammrechtssatz
Die - offensichtlich auf § 40a JN Bedacht nehmenden - Worte "mittels Klage einzuleitenden gerichtlichen Verfahren" in TP 1 Anm 1 GGG können auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Anknüpfung der Gerichtsgebührenpflicht an formelle äußere Tatbestände keineswegs ausdehnend, etwa im Sinn von "mittels Klage eingeleiteten gerichtlichen Verfahren" gelesen werden, zumal die zuletzt angeführte Gesetzesstelle nicht auf den das betreffende Verfahren jeweils einleitenden Schriftsatz (Klage, Beweissicherungsantrag) abstellt, sondern auf das jeweilige Verfahren selbst (Hinweis E 7.5.1987, 86/16/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160100.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009