RS Vwgh 1991/5/24 91/16/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.1991
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0752/65 E 7. Oktober 1965 RS 4

Stammrechtssatz

Unter einer Wohnung versteht man grundsätzlich einen in sich geschlossenen Teil eines Gebäudes, der der Befriedigung des Wohnbedürfnisses des Wohnungsinhabers und seiner Familie im weitesten Sinne des Wortes zu dienen bestimmt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991160006.X03

Im RIS seit

14.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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