RS Vwgh 1991/5/24 91/16/0006

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Veröffentlicht am 24.05.1991
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Das Wohnbedürfnis umfaßt den Aufenthalt in den Wohnräumen, das Schlafen, Kochen und Essen, die Möglichkeit der Unterbringung und Aufbewahrung von Kleidung, Wäsche usw. Die Erfüllung des Wohnbedürfnisses in bestimmten Räumen macht diese aber erst dann zu einer Wohnung, wenn dies ohne ungewollte Beeinträchtigung durch familienfremde Personen möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991160006.X04

Im RIS seit

14.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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