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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Das Wohnbedürfnis umfaßt den Aufenthalt in den Wohnräumen, das Schlafen, Kochen und Essen, die Möglichkeit der Unterbringung und Aufbewahrung von Kleidung, Wäsche usw. Die Erfüllung des Wohnbedürfnisses in bestimmten Räumen macht diese aber erst dann zu einer Wohnung, wenn dies ohne ungewollte Beeinträchtigung durch familienfremde Personen möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991160006.X04Im RIS seit
14.11.2001Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009