RS Vwgh 1991/5/24 90/16/0011

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Veröffentlicht am 24.05.1991
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;

Rechtssatz

Stellt die Abgabenbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, so ist sie dennoch berechtigt, nachträglich Grunderwerbssteuer vorzuschreiben (Hinweis E 24.9.1981, 16/1245/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160011.X05

Im RIS seit

24.05.1991

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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