Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §34 Abs1;Rechtssatz
Es vermag nichts an der Einheitlichkeit des von mehreren Unternehmen geführten Betriebes iSd § 34 Abs 1 ArbVG zu ändern, wenn von einigen dieser Unternehmen die von ihnen ausgeübten Funktionen auch noch als Leistungen für andere Unternehmen erbracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190089.X08Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010