RS Vwgh 1991/5/27 90/19/0089

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §34 Abs1;

Rechtssatz

Es vermag nichts an der Einheitlichkeit des von mehreren Unternehmen geführten Betriebes iSd § 34 Abs 1 ArbVG zu ändern, wenn von einigen dieser Unternehmen die von ihnen ausgeübten Funktionen auch noch als Leistungen für andere Unternehmen erbracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190089.X08

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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