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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Faktum einer Dienstzuteilung durchbricht nicht bereits die Rechtskraft einer getroffenen bescheidmäßigen Feststellung, da nur eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes, nicht bloß von Nebenumständen, zu einer neuerlichen Entscheidung führen kann (hier Anspruch auf Pflegedienstzulage nach Wechsel des Arbeitsplatzes durch Dienstzuteilung).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120038.X02Im RIS seit
16.11.2000