RS Vwgh 1991/5/27 91/12/0038

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
BDG 1979 §39;

Rechtssatz

Das Faktum einer Dienstzuteilung durchbricht nicht bereits die Rechtskraft einer getroffenen bescheidmäßigen Feststellung, da nur eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes, nicht bloß von Nebenumständen, zu einer neuerlichen Entscheidung führen kann (hier Anspruch auf Pflegedienstzulage nach Wechsel des Arbeitsplatzes durch Dienstzuteilung).

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991120038.X02

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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