RS Vwgh 1991/5/27 91/19/0024

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BArbSchV §71 Abs3;
BArbSchV §71 Abs4;
GmbHG §18;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Bei den Verwaltungsübertretungen nach § 71 Abs 3 und 4 BArbSchV handelt es sich um sogenannte Ungehorsamsdelikte gem § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. Es obliegt daher dem zur Vertretung nach außen Berufenen der GmbH sein mangelndes Verschulden glaubhaft zu machen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190024.X02

Im RIS seit

01.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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