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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
AusfzF der Eignung einer (nicht unterfertigten) Abschrift einer "Annahmeerklärung" als Zustimmungserklärung gemäß § 9 Abs 4 VStG, die mit dem Hinweis vorgelegt wird, daß sich das Original in den der Geschäftszahl bezeichneten, ein anderes Verwaltungsstrafverfahren betreffenden Verwaltungsakten der erstinstanzlichen Behörde befindet (Hinweis auf E 3.12.1990 90/19/0108).
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommeneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190041.X02Im RIS seit
01.06.2001