RS Vwgh 1991/5/27 91/19/0041

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

AusfzF der Eignung einer (nicht unterfertigten) Abschrift einer "Annahmeerklärung" als Zustimmungserklärung gemäß § 9 Abs 4 VStG, die mit dem Hinweis vorgelegt wird, daß sich das Original in den der Geschäftszahl bezeichneten, ein anderes Verwaltungsstrafverfahren betreffenden Verwaltungsakten der erstinstanzlichen Behörde befindet (Hinweis auf E 3.12.1990 90/19/0108).

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190041.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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