RS Vwgh 1991/5/27 90/19/0089

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §34 Abs1;

Rechtssatz

Werden die im Normalfall unselbständigen Abteilungen übertragenen Agenden eines einheitlichen Betriebes von verschiedenen rechtlich selbständigen Unternehmen wahrgenommen, so ändert dies nichts daran, daß auch in diesem Fall nur ein einheitlicher Betrieb iSd § 34 Abs 1 ArbVG gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190089.X06

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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