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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §34 Abs1;Rechtssatz
Werden die im Normalfall unselbständigen Abteilungen übertragenen Agenden eines einheitlichen Betriebes von verschiedenen rechtlich selbständigen Unternehmen wahrgenommen, so ändert dies nichts daran, daß auch in diesem Fall nur ein einheitlicher Betrieb iSd § 34 Abs 1 ArbVG gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190089.X06Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010