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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Ein offenbar auf Grund eines Rechtsirrtums vom Bf unrichtig formulierter Beschwerdepunkt rechtfertigt mangels Verletzung im so formulierten Beschwerdepunkt keine Abweisung der Beschwerde, wenn ein Teil der Formulierung des Beschwerdepunktes eine Deutung nicht ausschließt, die eine Verletzung von Rechten des Bf erkennen läßt.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120253.X01Im RIS seit
11.07.2001