RS Vwgh 1991/5/27 90/12/0253

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein offenbar auf Grund eines Rechtsirrtums vom Bf unrichtig formulierter Beschwerdepunkt rechtfertigt mangels Verletzung im so formulierten Beschwerdepunkt keine Abweisung der Beschwerde, wenn ein Teil der Formulierung des Beschwerdepunktes eine Deutung nicht ausschließt, die eine Verletzung von Rechten des Bf erkennen läßt.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120253.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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