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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §56 Abs1 impl;Rechtssatz
Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß aus der zeitlichen sowie funktionellen Belastung eines Beamten als Geschäftsführer, als gewerberechtliches Aufsichtsorgan bzw als Obmann eines Fremdenverkehrsvereines eine Behinderung der vollständigen und genauen Erfüllung der dienstlichen Verpflichtung folgt (Hinweis E 29.3.1962, 815/60).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120062.X03Im RIS seit
28.03.2001