RS Vwgh 1991/5/28 90/08/0145

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §26;
ASVG §354 Z1;
ASVG §413 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Unter einer Entscheidung über die Versicherungszuständigkeit in der Krankenversicherung ist zufolge des Verweises in § 354 Z 1 ASVG auf § 26 ASVG auch im Verhältnis zu den Sonderversicherungen eine solche über die "Durchführung der Krankenversicherung" durch einen der in § 26 ASVG genannten Versicherungsträger bzw einen Versicherungsträger aus der Sonderversicherung in der Krankenversicherung zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080145.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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