RS Vwgh 1991/5/28 91/07/0045

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/07/0046

Rechtssatz

Schon im Wiedereinsetzungsantrag ist Art und Intensität der vom Parteienvertreter über seine Rechtsanwaltskanzlei ausgeübten Kontrolle darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070045.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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