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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §117 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/07/0041 E 15. September 1987 VwSlg 12534 A/1987 RS 2Stammrechtssatz
Das Erfordernis, mehrere Quellen, die besonders schutzbedürftig sind, rasch unter Schutz zu stellen, rechtfertigt aufgrund des durch die im Quadratkilometerbereich liegende Größe der Schutzgebiete und durch die Vielzahl von Grundbesitzern bedingten Zeitaufwandes für die Ermittlung gebührender Entschädigungen die Trennung der Bestimmung der Quellenschutzgebiete von der Festsetzung der Entschädigung. (Hinweis auf E 2.6.1981, 3449/80)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070123.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010