RS Vwgh 1991/5/28 90/07/0123

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §117 Abs2;
WRG 1959 §34 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0041 E 15. September 1987 VwSlg 12534 A/1987 RS 2

Stammrechtssatz

Das Erfordernis, mehrere Quellen, die besonders schutzbedürftig sind, rasch unter Schutz zu stellen, rechtfertigt aufgrund des durch die im Quadratkilometerbereich liegende Größe der Schutzgebiete und durch die Vielzahl von Grundbesitzern bedingten Zeitaufwandes für die Ermittlung gebührender Entschädigungen die Trennung der Bestimmung der Quellenschutzgebiete von der Festsetzung der Entschädigung. (Hinweis auf E 2.6.1981, 3449/80)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070123.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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