RS Vwgh 1991/5/28 91/04/0110

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Auslegung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes unterliegt im Unterschied zur Handhabung des behördlichen Ermessens der vollen Prüfung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 25.1.1978, 2135/76, VwSlg 9481 A/1978).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH ErmessensentscheidungenBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte Begriffe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040110.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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