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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Die Auslegung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes unterliegt im Unterschied zur Handhabung des behördlichen Ermessens der vollen Prüfung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 25.1.1978, 2135/76, VwSlg 9481 A/1978).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH ErmessensentscheidungenBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte BegriffeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040110.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2010