RS Vwgh 1991/5/28 87/04/0053

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Im Falle eines Streites um die Parteistellung ist derjenige, der sie in Anspruch genommen hat und dem sie nicht zuerkannt worden ist, beschwerdeberechtigt (Hinweis E 15.1.1949, 1125/48, VwSlg 658 A/1949).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987040053.X03

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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