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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Rechtssatz
Im Falle eines Streites um die Parteistellung ist derjenige, der sie in Anspruch genommen hat und dem sie nicht zuerkannt worden ist, beschwerdeberechtigt (Hinweis E 15.1.1949, 1125/48, VwSlg 658 A/1949).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987040053.X03Im RIS seit
23.03.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009