RS Vwgh 1991/5/28 87/07/0150

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §36;
FlVfLG Tir 1978 §37 Abs2;

Rechtssatz

Eine Minderheitsbeschwerde kann auch von einem Mitglied der Agrargemeinschaft erhoben werden, das der Vollversammlung ferngeblieben ist, wenn die Abwesenheit gem § 6 letzter Satz der Satzung auf einen wichtigen Grund zurückgeht, nämlich die Unterlassung der Einladung zur Teilnahme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987070150.X01

Im RIS seit

28.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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