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L70704 Theater Veranstaltung OberösterreichNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die bloße Aussage des Bezirksrauchfangkehrermeisters, daß die Kaminanlage fachgerecht errichtet worden sei und keine Einwände zur Inbetriebnahme bestünden, vermag eine gutächtliche Äußerung zu den nach § 29 OÖ BauV hier maßgeblichen Fragen nicht zu ersetzen.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietSachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelAnforderung an ein GutachtenBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050244.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009