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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Rechtssatz
AusfzF der Bindungswirkung eines die funktionelle Unzuständigkeit hilfsweise als Zurückweisungsgrund heranziehenden Bescheides der in zweiter Instanz ebenfalls (nämlich sachlich) unzuständigen Behörde. (Im vorliegenden Fall konnte lediglich die Auffassung der bel Beh überbunden werden, die erstinstanzliche Behörde sei zur Entscheidung des Streites zwischen der Gebietskrankenkasse und der Sozialversicherungsanstalt nur unter der Voraussetzung sachlich zuständig, daß die Leistungszuständigkeit der Gebietskrankenkasse bereits (ohnedies) feststehe (mit der Konsequenz, daß dann auch die Sachentscheidung nur in der Feststellung der Leistungszuständigkeit der Gebietskrankenkasse bestehen konnte).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Zivilrecht sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080145.X05Im RIS seit
27.11.2000