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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0613/63 E 9. September 1963 VwSlg 6080 A/1963 RS 2Stammrechtssatz
Die Nichtbeseitigung eines Bauwerkes, für welches eine nachträgliche Baubewilligung nicht erteilt wurde, ist ein Unterlassungsdelikt.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988050166.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018