RS Vwgh 1991/5/28 91/04/0002

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwGG §63 Abs1;

Beachte

Die Beschwerdefälle 91/04/0022 und 91/04/0023 wurden am 28.5.1991 im gleichen Sinn erledigt.

Rechtssatz

Die Bindung der Behörde an die Rechtsanschauung des VwGH erstreckt sich auch auf solche Fragen, die eine notwendige Voraussetzung für den Inhalt seines aufhebenden Erkenntnisses darstellen

(Hinweis E VS 13.5.1980, 1386/78, VwSlg 10128 A/1980).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040002.X01

Im RIS seit

28.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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