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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Die Beschwerdefälle 91/04/0022 und 91/04/0023 wurden am 28.5.1991 im gleichen Sinn erledigt.Rechtssatz
Die Beurteilung der Bindung durch einen rechtskräftigen Bescheid ist kein Vorgang der Beweiswürdigung iSd § 45 Abs 2 AVG, sondern die Lösung einer Rechtsfrage.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040002.X02Im RIS seit
28.05.1991