RS Vwgh 1991/5/28 91/04/0002

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §68 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Die Beschwerdefälle 91/04/0022 und 91/04/0023 wurden am 28.5.1991 im gleichen Sinn erledigt.

Rechtssatz

Die Beurteilung der Bindung durch einen rechtskräftigen Bescheid ist kein Vorgang der Beweiswürdigung iSd § 45 Abs 2 AVG, sondern die Lösung einer Rechtsfrage.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040002.X02

Im RIS seit

28.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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