RS Vwgh 1991/5/28 90/04/0153

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §45 Abs3;
GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §189 Abs1;
GewO 1973 §366 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Das Kriterium der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, im Sinne des § 1 Abs 2 GewO 1973 stellt ein rechtliches Kriterium dar. Die Beurteilung, ob der im Einzelfall festgestellte Sachverhalt diesem Kriterium zu unterstellen ist oder nicht, bildet die Beurteilung einer Rechtsfrage, die nicht der Gewährung von Parteiengehör unterliegt.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040153.X03

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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