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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/04/0021Rechtssatz
Die Prüfung einer Betriebsanlage daraufhin, ob sie baurechtlichen Vorschriften entspricht, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Baubehörden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040008.X04Im RIS seit
11.07.2001