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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §45;Rechtssatz
Dem Landesarbeitsamt kommt - als bloße Formalpartei im Verwaltungsverfahren (§ 45 ALVG) ohne subjektiv-öffentliches Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung durch den übergeordneten BMAS - keine Legitimation zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des BMAS in Angelegenheiten der Versicherungspflicht nach dem AlVG zu. Eine Anordnung gem Art 131 Abs 2 B-VG ist durch das ALVG nicht getroffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991080074.X01Im RIS seit
18.10.2001