RS Vwgh 1991/5/28 91/14/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ist es in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes üblich, daß von ihm die gesamte Post vor Aufgabe durchgesehen wird, so entspricht der Rechtsanwalt mit dieser Regelung seiner Pflicht, die Arbeit in seiner Kanzlei so zu organisieren, daß eine entsprechende Kontrolle der Tätigkeit der erst ein Jahr bei ihm beschäftigten Kanzleiangestellten sichergestellt wird. Übernimmt der Rechtsanwalt diese Kontrolltätigkeit, so muß er auch für deren sorgfältige Durchführung einstehen. Der Antragsteller muß eine Begründung dafür liefern, daß diese Kontrolle durch den Rechtsanwalt im konkreten Fall lediglich auf Grund eines Versehens minderen Grades nicht wirksam wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140067.X03

Im RIS seit

28.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten