RS Vwgh 1991/6/4 90/11/0229

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Veröffentlicht am 04.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §68 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0620/78 E 5. September 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Dem ausdrücklichen Begehren auf Abänderung eines der Berufung nicht oder nicht mehr unterliegenden Bescheides stehen Ansuchen gleich, die eine erneute sachliche Behandlung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache bezwecken.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110229.X01

Im RIS seit

26.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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