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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1968 §5 Abs1;Beachte
Am 5.6.1991 wurden die Geschäftszahlen 91/01/0061 - 91/01/0063 im gleichen Sinn erledigt; Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/01/0062Rechtssatz
Liegt einer der Tatbestände des § 5 Abs 3 AsylG vor, die die vorläufige Aufenthaltsberechtigung gem § 5 Abs 1 AsylG ausschließen, so kann die Behörde dies nur im Wege eines negativen Feststellungsbescheides zum Ausdruck bringen. Ein solcher Bescheid ist angesichts des Fehlens einer Rechtsmittelbeschränkung in § 5 Abs 3 AsylG im Rahmen des allgemein in Fällen der öffentlichen Sicherheitsverwaltung vorgesehenen Rechtszuges anfechtbar.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010060.X02Im RIS seit
08.11.2001