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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §2 Abs1;Beachte
Am 5.6.1991 wurden die Geschäftszahlen 91/01/0061 - 91/01/0063 im gleichen Sinn erledigt; Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/01/0062Rechtssatz
Im Zuge der Feststellung gem § 2a Abs2 AsylG, ob eine Behauptung gem § 2 Abs 1 AsylG vorliegt, hat die Behörde auch die Frage der Zulässigkeit der Einreise des Fremden zu klären, wofür eine Beurteilung aller jener Umstände erforderlich ist, die allenfalls der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung gem § 5 Abs 1 AsylG entgegenstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010060.X01Im RIS seit
08.11.2001