RS Vwgh 1991/6/5 91/01/0060

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Veröffentlicht am 05.06.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §2 Abs1;
AsylG 1968 §2a Abs2;
AsylG 1968 §5 Abs1;
AsylG 1968 §5 Abs3;

Beachte

Am 5.6.1991 wurden die Geschäftszahlen 91/01/0061 - 91/01/0063 im gleichen Sinn erledigt; Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/01/0062

Rechtssatz

Im Zuge der Feststellung gem § 2a Abs2 AsylG, ob eine Behauptung gem § 2 Abs 1 AsylG vorliegt, hat die Behörde auch die Frage der Zulässigkeit der Einreise des Fremden zu klären, wofür eine Beurteilung aller jener Umstände erforderlich ist, die allenfalls der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung gem § 5 Abs 1 AsylG entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010060.X01

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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