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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/18/0277Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/12/11 90/07/0129 1Stammrechtssatz
Nach der stRsp des VwGH ist die mangelhafte Erfüllung eines Verbesserungsauftrages der Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen und zieht damit den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nach sich (Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).
Schlagworte
Mängelbehebung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180232.X02Im RIS seit
03.04.2001