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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Z1;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):96/01/0258 B VS 29. April 1997 VwSlg 14670 A/1997 RS 1; (RIS: abwh)Rechtssatz
Ist Gegenstand der Beschwerde die Frage der Existenz eines Vereines, liegt ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Verletzung von Verfahrensvorschriften und dem Eingriff in das durch Art 12 StGG gewährleistete Recht vor. Die Beschwerde war daher wegen Unzuständigkeit des VwGH gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen istEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010041.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.08.2010