RS Vwgh 1991/6/5 91/01/0041

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Veröffentlicht am 05.06.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Grundrechte
10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht

Norm

B-VG Art133 Z1;
B-VG Art144 Abs1;
StGG Art12;
VereinsG 1951;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):96/01/0258 B VS 29. April 1997 VwSlg 14670 A/1997 RS 1; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Ist Gegenstand der Beschwerde die Frage der Existenz eines Vereines, liegt ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Verletzung von Verfahrensvorschriften und dem Eingriff in das durch Art 12 StGG gewährleistete Recht vor. Die Beschwerde war daher wegen Unzuständigkeit des VwGH gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010041.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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