RS Vwgh 1991/6/6 90/09/0046

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Veröffentlicht am 06.06.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht

Norm

ABGB §6;
HVG §2 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (Hinweis E 18.1.1990, 89/09/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090046.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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