RS Vwgh 1991/6/6 90/09/0183

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Veröffentlicht am 06.06.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §18 Abs1;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28a idF 1990/450;
AuslBG §3 Abs1;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschwerdelegitimation des Landesarbeitsamtes nach § 28a AuslBG idF 1990/450 ist nur im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens nach dem AuslBG gegeben und erstreckt sich keinesfalls auch auf Verwaltungsstrafverfahren nach anderen, sei es auch verwandten Rechtsgebieten (hier: AÜG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090183.X01

Im RIS seit

06.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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