RS Vwgh 1991/6/10 90/12/0265

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19b;

Rechtssatz

Besondere Gefahren iSd § 19 b GehG müssen nicht mit dem überwiegenden Teil der gesamten Tätigkeit des Beamten verbunden sein (Hinweis E 23.6.1986, 85/12/0183), sie dürfen aber andererseits nicht nur mit einem nur als geringfügig zu bezeichnenden Teil der gesamten Tätigkeit verbunden sein (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0098).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120265.X03

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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