RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0111

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/13/0174 2

Stammrechtssatz

Der VwGH beurteilt die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides nur auf Grund des Gesetzes und nicht auf Grund von nicht ordnungsgemäß kundgemachten Erlässen (hier: angeblicher Erlaß des BMF); (Hinweis E 23.5.1984, 83/13/0046).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150111.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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