RS Vwgh 1991/6/10 89/15/0012

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §9 Abs2 Z1 idF 57/1948;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 415;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0113/63 E 31. Oktober 1963 VwSlg 2966 F/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Die Anwendung des § 9 Abs 2 Z 1 KVG (ermäßigter Steuersatz) setzt bei Leistungen zur Deckung eines Verlustes am Grundkapital einer inländischen Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien oder am Stammkapital einer inländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen Sanierungswillen, dh den Willen des leistenden Gesellschafters, daß das gesellschaftliche Unternehmen fortgeführt werde, nicht voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150012.X08

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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