RS Vwgh 1991/6/10 86/12/0012

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

BDG 1979 §39 Abs1;
RGV 1955 §2 Abs3;
RGV 1955 §25 Abs1;

Rechtssatz

Rechtlich als Dienstzuteilung ist unter den Voraussetzungen des § 2 Abs 3 RGV - zu denen das Überwiegen oder Nichtüberwiegen der Dienstleistung nicht gehört - auch eine 100%ige dienstliche Verwendung bei einer Dienststelle zu werten (Hier: Dienstleistungen beim Zollamt im Ausland).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986120012.X02

Im RIS seit

10.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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