RS Vwgh 1991/6/10 89/15/0012

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
23/01 Konkursordnung
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KO §67;
KVG 1934 §9 Abs2 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 415;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber wollte mit den Tatbeständen des § 9 Abs 2 Z 1 KVG Sanierungsmaßnahmen fördern. Der Beseitigung der Überschuldung einer Kapitalgesellschaft durch Zufuhr haftenden Eigenkapitals kann jedoch der Charakter einer Sanierungsmaßnahme schon deshalb nicht abgesprochen werden, weil damit ein Konkursgrund (§ 67 KO) beseitigt wird; insbesondere dann, wenn der einfachen Kapitalerhöhung entsprechende weitere Maßnahmen nachfolgen, kann es sich bei dieser um den ersten Schritt einer vollständigen Sanierung handeln. Aus dem Umstand, daß der Zweck der Vorschriften ersichtlich darin liegt, zur Sanierung führende Leistungen zu begünstigen, kann somit nicht mit Sicherheit auf einen - eine berichtigende Auslegung gebietenden - Willen des Gesetzgebers geschlossen werden, Maßnahmen von der Begünstigung auszuschließen, die zwar die Überschuldung, nicht aber den Verlust am Stammkapital beseitigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150012.X09

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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