RS Vwgh 1991/6/10 89/10/0078

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/01/0261 E 8. Juni 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Deckt sich das Parteibegehren im wesentlichen mit dem früheren, so sind Parteienanträge wegen entschiedener Sache (insbesondere im Bewilligungsverfahren) zurückzuweisen, zumal auf die Beachtung der eingetretenen Rechtskraft alle Parteien des abgeschlossenen Verfahrens einen Rechtsanspruch haben (Hinweis E 7.12.1976, 1987/76).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989100078.X02

Im RIS seit

10.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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