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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/01/0261 E 8. Juni 1983 RS 1Stammrechtssatz
Deckt sich das Parteibegehren im wesentlichen mit dem früheren, so sind Parteienanträge wegen entschiedener Sache (insbesondere im Bewilligungsverfahren) zurückzuweisen, zumal auf die Beachtung der eingetretenen Rechtskraft alle Parteien des abgeschlossenen Verfahrens einen Rechtsanspruch haben (Hinweis E 7.12.1976, 1987/76).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989100078.X02Im RIS seit
10.06.1991