RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0115

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0116 3

Stammrechtssatz

Die allfällige Bindung an eine erteilte Auskunft nach dem Prinzip von Treu und Glauben kann immer nur diejenige Behörde treffen, die die Auskunft erteilt hat (Hinweis Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, 412 Abs2); das erwähnte Prinzip kommt aber in Bereichen zwingenden Rechts nicht zu Wort

(Hinweis Reeger-Stoll, aaO, 411 Abs2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150115.X08

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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