RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0115

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP16 Abs1;

Rechtssatz

Die an den Beginn des § 33 TP 16 Abs 1 GebG gestellte Begriffsbestimmung der Gesellschaftsverträge "wodurch sich zwei oder mehrere Personen zur Verfolgung eines Erwerbszweckes verbinden" muß keineswegs in allen in der Folge als gebührenpflichtig aufgezählten Fällen im vollen Umfang Tatbestandsmerkmal sein (Hinweis E 7.11.1960, 2681/59, VwSlg 2320 F/1960).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150115.X02

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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