RS Vwgh 1991/6/10 86/12/0012

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2;

Rechtssatz

Von den beiden Dienststellen, an denen ein Antragsteller dauernd verwendet wird, ist jene Organisationseinheit Dienststelle iSd § 2 RGV, bei der der weitaus überwiegende Teil der Dienstleistungen erbracht wird (Hinweis E 15.2.1988, 86/12/0252).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986120012.X04

Im RIS seit

10.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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