32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
BAO §31; BAO §34; GewStG §1 Abs4; GewStG §2 Z6;
Rechtssatz
Bei einem von der Gewerbesteuer nicht befreiten Verein (§ 2 Z 6 GewStG iVm § 34 bis § 47 BAO) löst gemäß § 1 Abs 4 GewStG bereits das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 31 BAO) die Lohnsummensteuerpflicht hinsichtlich desselben aus, Gewinnabsicht ist dabei nicht vorausgesetzt.