RS Vwgh 1991/6/10 90/12/0265

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19b;

Rechtssatz

Gem § 19 b GehG liegen besondere Gefahren dann noch nicht vor, wenn sie mit der Tätigkeit eines jeden Arztes und damit auch jedes beamteten Arztes verbunden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120265.X05

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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