RS Vwgh 1991/6/10 90/12/0265

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0108 E 10. Oktober 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, dass eine besondere Gefahr nur vorliegt, wenn auf Grund anhaltender und nicht abänderbarer Arbeitsbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit der Eintritt eines gesundheitlichen Schadens zu befürchten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120265.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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