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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §33 TP19;Rechtssatz
Ausf, daß mit der vorliegenden Vereinbarung die Verfügung über einen bestimmten Geldbetrag eingeräumt wurde - somit ein Kreditvertrag abgeschlossen wurde - und nicht eine Verpflichtung, erst in Zukunft einen Darlehensvertrag abzuschließen, eingegangen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150129.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009