RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.06.1991
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Norm

GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/15/0061 E 23. November 1987 VwSlg 6268 F/1987 RS 6

Stammrechtssatz

Ein Gesellschafterwechsel bei einer OHG, der die Existenz und Identität der Gesellschaft unberührt lässt, (hier Verkauf aller Gesellschaftsanteile an bisher nicht der OHG als Gesellschafter angehörende Personen zum Zwecke der Fortsetzung der Gesellschaft nach dem bisherigen Gesellschaftsvertrag unter unveränderter Fortführung der bisherigen Firma) unterliegt der Bestimmung des § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG. § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG ist nicht anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150115.X01

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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