Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 415;Rechtssatz
Zwischen "Überschuldung" und "Verlust am Stammkapital" besteht keine Wechselbeziehung dergestalt, daß die Überschuldung nur bei gleichzeitiger Beseitigung des Verlustes am Stammkapital gedeckt werden könnte.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150012.X03Im RIS seit
11.06.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008