RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0115

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Norm

GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0116 2

Stammrechtssatz

Wegen der besonderen Bedeutung der Persönlichkeit des einzelnen Gesellschafters stellt ein rechtsgeschäftlich vorgenommener Gesellschafterwechsel bei einer Personenhandelsgesellschaft immer auch eine Abänderung des Gesellschaftsvertrages dar (Hinweis Hueck, Das Recht der OHG4 390, 396).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150115.X04

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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