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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §33 Abs5;Rechtssatz
Ergibt die hypothetische Steuerberechnung keine Steuer vom Arbeitslohn (§ 33 Abs 5 EStG 1972), steht der Arbeitnehmerabsetzbetrag nicht zu. Daher kommt es zu keiner Aliquotierung dieses Absetzbetrages im Verhältnis der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit zu anderen Einkünften
(Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0193).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140050.X01Im RIS seit
11.06.1991