RS Vwgh 1991/6/11 91/14/0050

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Veröffentlicht am 11.06.1991
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §33 Abs5;

Rechtssatz

Ergibt die hypothetische Steuerberechnung keine Steuer vom Arbeitslohn (§ 33 Abs 5 EStG 1972), steht der Arbeitnehmerabsetzbetrag nicht zu. Daher kommt es zu keiner Aliquotierung dieses Absetzbetrages im Verhältnis der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit zu anderen Einkünften

(Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0193).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140050.X01

Im RIS seit

11.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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